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AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 27.01.2024



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Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand: 27.01.2024
Abs. 4.7 aktualisiert (Aufwandspauschale bei Rücktritt für sonstige Kosten) | Abs. 7.7 entfernt (jetzt durch 4.7 abgegolten)
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1. Geltungsbereich

 

1.1

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB") gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching-/Seminar-Veranstalters (im folgenden "Veranstalter") nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner (im folgenden "Auftraggeber").

 

1.2

Auftraggeber kann sein: 

  • eine volljährige Person, die den Vertrag für sich oder einen anderen Teilnehmer abschließt (im folgenden "Einzelanmeldung") oder
  • eine volljährige Person, die den Vertrag für sich und/oder andere Teilnehmer abschließt (im folgenden "Gruppenanmeldung").
1.3

Der Auftraggeber stimmt diesen AGB im Namen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer vollumfänglich zu, setzt die Teilnehmer ggf. von diesen Bestimmungen in Kenntnis und trägt Verantwortung für die Einhaltung der daraus resultierenden Verpflichtungen sowie die Anerkennung der unter nachfolgend aufgeführten Haftungsbestimmungen.

 

1.4

Schließt der Auftraggeber einen Vertrag im Namen eines Unternehmens (eines Vereins, einer Körperschaft oder sonstigen juristischen Person) ab, gilt folgendes: 

  • Diese AGB gelten ohne gesonderten Hinweis auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen.
  • Verwendet das Unternehmen entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen. Sie werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters Bestandteil des Vertrags.

2. Vertragsgegenstand

 

2.1

Der Veranstalter bietet folgendes an:

  • Coachingveranstaltungen, Trainings, Seminare, Workshops und Events
  • in Form von Einzel- oder Gruppenveranstaltungen
  • entweder am Telefon, audiovisuell über digitale Medien (mit virtueller Anwesenheit der Teilnehmer) oder an einem bestimmten Ort (mit physischer Anwesenheit der Teilnehmer)

2.2

Ein Vertrag kommt ausschließlich auf Basis eines schriftlichen Angebots zustande. Bestandteil des Angebots ist eine detaillierte Leistungsbeschreibung inklusive Angaben zum Termin, Veranstaltungsort, Beginn und Dauer sowie Teilnehmeranzahl. 

 

2.3

Sofern im Angebot nichts Gegenteiliges kommuniziert ist, handelt es sich um Leistungen für Privatpersonen, die auf Basis von Privatkundenkonditionen angeboten und verrechnet werden. Leistungen, die an Unternehmen, Vereine, Körperschaften oder sonstige juristische Personen verrechnet werden sollen, setzen ein Angebot voraus, das auf Konditionen für gewerbliche Kunden basiert. 

 

2.4

Für individuell vereinbarte Veranstaltungen, die eine Anfahrt von mehr als 20 km Entfernung vom Standort des Veranstalters erforderlich machen, behält sich der Veranstalter vor, Fahrtkosten in Höhe von 0,50 EUR pro gefahrenen Kilometer zu berechnen. Diese werden ggf. im Angebot aufgeführt. 

 

2.5

Angebote werden über digitale Medien veröffentlicht (z.B. Internetpräsenz, Social Media) oder im Rahmen einer individuellen Vereinbarung in Schriftform (E-Mail) übermittelt.

 

2.6

Darüber hinaus gelten bei allen Veranstaltungen für alle Teilnehmer, auch ohne ausdrückliche Einverständniserklärung gegenüber dem Veranstalter, die Bestimmungen und Verhaltensregeln des jeweiligen Veranstaltungsortes. Die Verantwortung, sich vor Veranstaltungsbeginn über die Bestimmungen in Kenntnis zu setzen, liegt beim Auftraggeber / Teilnehmer.

 

2.7

Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, sind folgende Kosten nicht Vertragsbestandteil und vom Auftraggeber / Teilnehmer selbst zu tragen:

  • Kosten für Telekommunikation, An- und Abreise, Übernachtung und Verpflegung
  • Kosten für Plattform-/Standnutzung und Versicherungsschutz
  • Kosten für Fahrzeugmiete
  • Kosten für Werkzeuge, Schutzausrüstung
  • Kosten für Verbrauchsmaterialien und sonstige Materialien, die für die Veranstaltung erforderlich sind 

3. Zustandekommen des Vertrages

 

3.1

Ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Auftraggeber setzt die Abgabe einer Teilnahmeerklärung durch den Auftraggeber voraus und kommt erst mit ausdrücklicher Annahme durch den Veranstalter (Vertragsbestätigung) zustande.

 

3.2

Die Abgabe der Teilnahmeerklärung durch den Auftraggeber ist wie folgt möglich:

  • Bei Angeboten, die über digitale Medien veröffentlicht werden und elektronisch buchbar sind: ausschließlich durch Nutzung der Buchungsplattform (Online-Buchung). Hierbei wählt der Auftraggeber zwischen mehreren möglichen Terminen aus und hat bis zur Bestätigung des Termins und Auswahl der Zahlungsart stets die Möglichkeit vom Vertragsschluss Abstand zu nehmen.
  • Bei sonstigen Angeboten: in schriftlicher Form. Geht keine entsprechende Teilnahmeerklärung innerhalb von 5 Tagen nach Angebotsübermittlung beim Veranstalter ein, behält sich dieser das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. 
3.3

Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, sind mit der Teilnahmebestätigung folgende Informationen zu übermitteln:

  • Ausdrückliche Anerkennung der AGB des Veranstalters
  • Kontaktdaten des Auftraggebers (bzw. bei Einzelanmeldung eines anderen Teilnehmers dessen Kontaktdaten) mit Vorname/Nachname, Anschrift, PLZ/Ort/Land, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail
  • Bei Gruppenanmeldungen die Namen (Vorname/Nachname) der weiteren Teilnehmer 
3.4

Als Vertragsbestätigung durch den Veranstalter gelten: 

  • Automatisch generierte Buchungsbestätigungen im Rahmen von Online-Buchungen, sofern diese nicht innerhalb von 48 Stunden durch den Veranstalter widerrufen werden.
  • Persönlich an den Auftraggeber übermittelte Bestätigungen in schriftlicher Form.
 

Ein Rechtsanspruch auf Vertragsbestätigung besteht nicht. Insbesondere im Rahmen von Onlinebuchungen kann es zu Überschneidungen von Terminen kommen. Hierauf wird der Veranstalter den Auftraggeber binnen 48 Stunden hinweisen und ggf. einen Ersatztermin anbieten. Für den Fall, dass ein solcher für den Auftraggeber nicht in Frage kommt, hat dieser die Möglichkeit von seiner Teilnahmebestätigung Abstand zu nehmen. 

 

3.5

Eine Anmeldung von Minderjährigen ist nur in Abstimmung mit dem Veranstalter und nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten möglich, sofern kein Erziehungsberechtigter selbst Teilnehmer der Gruppe ist. 

 

3.6

Für Gruppenanmeldungen gilt:

  • Der Veranstalter schließt mit dem Auftraggeber einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Dieser ist ebenfalls verbindlich und gilt auch dann uneingeschränkt, wenn sich die Gruppengröße nachträglich reduziert.
  • Der Auftraggeber hat in diesem Fall die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem Veranstalter Ersatzteilnehmer zu benennen oder durch den Veranstalter benennen zu lassen.
  • Eine Ausweitung der Teilnehmerzahl durch den Auftraggeber ist nur in Abstimmung mit dem Veranstalter möglich.
3.7

Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

 

4. Rücktrittsrecht des Auftraggebers

 

4.1

Ist der Auftraggeber ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, so steht ihm das Ziffer 16 zu diesen AGB aufgeführte Widerrufsrecht zu. In diesem Fall greifen die nachfolgenden Regelungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Auch das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt von den nachfolgenden Regelungen unberührt. 

 

4.2

Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter für gegenstandslos erklärt werden. Wurde keine anderweitige Regelung vereinbart, gilt generell:

  • Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % Rückerstattung des Buchungswerts
  • Rücktritt bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % Rückerstattung des Buchungswerts
  • Rücktritt danach: 0% Rückerstattung des Buchungswerts
4.3

Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, wenn und soweit es sich um eine für den Auftraggeber individualisierte Veranstaltung handelt, also eine solche, die nach Maßgaben des Kunden speziell für diesen entwickelt worden ist.

4.4

Sind im Buchungswert der Veranstaltung Boni inkludiert (z.B. Kontingente an Wurfscheiben und/oder Munition, Schuhschoner, Cap etc.), besteht bei Rücktritt kein Anspruch auf Gutschrift, Überlassung, Barauszahlung oder Übertragung des Bonus – weder auf Folgebuchungen noch auf Dritte. Der Anspruch auf den Bonus verfällt mit Rücktritt von der Veranstaltung.

4.5

Ist eine Bezahlung nach Abschluss der Veranstaltung vereinbart, wird dem Auftraggeber die Differenz zwischen Buchungs- und Rückerstattungswert in Rechnung gestellt.

4.6 Für Gruppenanmeldungen gilt: 
  • Der Vertrag kann nur als Ganzes durch den Auftraggeber für gegenstandslos erklärt werden und bleibt zu jedem Zeitpunkt vom Rücktritt einzelner Gruppenteilnehmer unberührt, eine anteilige Rückerstattung pro Teilnehmer findet nicht statt.
4.7

Sofern dem Veranstalter nachweislich Kosten entstanden sind, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Buchung stehen und entweder bereits durch den Veranstalter bezahlt wurden oder zum Zeitpunkt des Rücktritts fällig werden (z.B. Mietkosten für Fahrzeug/Mule, Reservierungsgebühren, Stornogebühren), erstattet der Auftraggeber diesen Aufwand.

Für die Rückabwicklung von an Dritte verauslagte Kosten wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr für Mehraufwand in Rechnung gestellt. Diese beträgt 25 % des zugrunde liegenden Stundensatzes (Mehraufwand = 0,25 h).

4.8

Dem Auftraggeber steht es frei, einen nach Ziff. 4.1 abweichenden Schaden nachzuweisen.

4.9

 

Ein Rücktritt ist abweichend hiervon jedoch stets kostenfrei möglich, soweit unvorhersehbare, schwerwiegende Anlässe in der Person des Auftraggebers dies rechtfertigen und eine Teilnahme unzumutbar machen. Diese sind insbesondere:

  • Schaden am Eigentum des Auftraggebers infolge von Feuer, Elementarereignis, Verkehrsmittelunfall des Auftraggebers am Tag der Veranstaltung, sofern der Schaden im Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Auftraggebers erheblich ist oder sofern die Schadenfeststellung seine Anwesenheit erfordert
  • Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartet schwere Erkrankung des Auftraggebers oder seiner engsten Familienangehörigen

Der Auftraggeber oder dessen Rechtsnachfolger hat dem Veranstalter hierüber jedoch einen geeigneten Nachweis vorzulegen.

 

5. Durchführungsänderung durch den Veranstalter

 

5.1

Der Veranstalter behält sich vor, die Durchführung der Veranstaltung abzusagen, zu verlegen bzw. zu kündigen: 

  • Bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn der Veranstalter die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen kann.
  • Bis zum Tag der Veranstaltung, aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Verletzung, unzumutbare Wetterbedingungen, Gefahr für Leib und Leben, Höhere Gewalt)

Ein vergleichbares Ersatzangebot wird unterbreitet. Sofern sich Veranstalter und Auftraggeber nicht auf das Ersatzangebot verständigen können, wird ggf. die gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen den Veranstalter bestehen nicht.

 

5.2

Sofern eine kostenlose Teilnahme vereinbart wurde, behält sich der Veranstalter vor, bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten oder die Veranstaltung abzusagen. Es bestehen keine Ansprüche gegen den Veranstalter.

 

6. Vertragsdauer, Konditionen, Zahlungsmodalitäten

 

6.1

Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. 

 

6.2

Es wird unterschieden zwischen Konditionen für Privatpersonen und Konditionen für Gewerbekunden

6.3

Für Verbraucher gilt:

  • Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer ("gesetzliche MwSt.")
  • Barzahlung am Tag der Veranstaltung gegen Quittung
  • Es gilt der Stundensatz für Privatpersonen.
  • Sämtliche Zahlungen sind spätestens am Tag der Veranstaltung ohne jeden Abzug fällig.
  • Falls keine Barzahlung vor Ort erfolgt und Rechnungsstellung im Nachgang erforderlich ist, wird zusätzlich zur Auftragssumme eine Bearbeitungsgebühr für Mehraufwand in Rechnung gestellt. Diese beträgt 50 % des Stundensatzes für Privatpersonen (Mehraufwand = 0,5 h).
6.4

Für gewerbliche Kunden (Unternehmen, Körperschaften, Vereine, sonstige juristische Personen) gilt:

  • Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer ("gesetzliche MwSt.")
  • Rechnungsstellung nach Abschluss der Veranstaltung
  • Es gilt der Stundensatz für gewerbliche Kunden.
  • Sämtliche Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

6.5

Wird PayPal als Form der Bezahlung gewählt, entstehen dem Verbraucher zusätzliche Kosten für Bankgebühren. Diese werden auf Basis der jeweils gültigen Gebührentabelle von PayPal ermittelt (z.B. über https://www.online-gebuehrenrechner.de/paypal.php oder vergleichbare Plattformen) und auf die Rechnungssumme aufgeschlagen. 

 

6.6

 

Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über Basiszinssatzes bei Verbrauchern, in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.

 

6.7

Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

7. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

7.1

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Auftraggeber.

 

7.2

Im Vertrag festgelegte Zeitangaben können durch den Veranstalter um +/-10% über- oder unterschritten werden, ohne dass ein Anspruch auf Erhöhung oder Minderung der Teilnahmegebühr entsteht.

 

7.3

Wird die Veranstaltung auf Wunsch des Auftraggebers bzw. der Teilnehmer verlängert, behält sich der Veranstalter vor, die zusätzliche Zeit auf Basis des zugrunde liegenden Stundensatzes gesondert zu berechnen.

 

7.4

Wird die Veranstaltung auf Auftraggeber- oder Teilnehmerwunsch vorzeitig beendet oder beendet ein Auftraggeber / Teilnehmer seine Aktivität vor Ende der Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

 

7.5

Verspätetes Erscheinen oder Nichterscheinen ("No-show") zur Veranstaltung berechtigen nicht zur Minderung oder zur Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Dies gilt auch für den Fall, dass einzelne Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen und die Veranstaltung dadurch erst mit Verspätung beginnen kann.

 

7.6

Werden einzelne Leistungen durch einen Auftraggeber / Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber / Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

 

7.7

Sonstige Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen (vgl. 2.5), sind in den unter 7.3 bis 7.6 genannten Fällen ggf. vollumfänglich von den Auftraggebern zu tragen.

 

7.8

Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen im Einzelfall aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Verletzung, unzumutbare Wetterbedingungen, Gefahr für Leib und Leben, Höhere Gewalt) abzubrechen:

  • Ist eine Fortführung zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll und zumutbar, besteht ein Anspruch auf Vervollständigung der Leistungserbringung in adäquater Art und Weise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
  • Anderenfalls werden die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt bzw. bereits geleistete Zahlungen anteilig zurückerstattet.
  • Ein Anspruch auf Übernahme sonstiger Kosten (vgl. 2.5) durch den Veranstalter besteht nicht. 

7.9

Gemeinder Coaching behält sich vor, Leistungen in Rechnung zu stellen, die im Kundenauftrag außerhalb einer Gemeinder Coaching Veranstaltung erbracht werden. Hierzu zählt auch jegliche Form der Korrespondenz (persönlich, telefonisch und schriftlich), die zu beratenden, vermittelnden oder koordinierenden Zwecken dient. Voraussetzung für die Rechnungsstellung ist, dass Gemeinder Coaching vor Beginn der Leistungserbringung ein formloses Angebot an den Kunden abgibt (schriftlich per EMail, WhatsApp oder vergleichbarem Nachrichtendienst) und der Kunde auf gleichem Weg die Freigabe erteilt. Die erbrachten Leistungen sind in der Rechnung detailliert auszuweisen.

 

8. Allgemeine Teilnahmebedingungen

 

8.1

Ein Anspruch auf Erfolgsgarantie besteht grundsätzlich nicht, die Teilnahme an bzw. der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko.

 

8.2

Outdoor-Veranstaltungen finden in der Regel bei jedem Wetter statt.

 

8.3

Begleitpersonen, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen, sind nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters gestattet.

 

8.4

Der Veranstalter und dessen Erfüllungsgehilfen (Coach/Trainer/Seminarleiter/Betreuer) sind gegenüber dem Auftraggeber / den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

 

8.5

Der Auftraggeber / Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Auftraggeber / Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht ggf. kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Kosten.

 

8.6

Der Auftraggeber / die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Auftraggeber / Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht ggf. kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Kosten.

 

8.7

Vor Veranstaltungsbeginn muss der Veranstalter über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

 

8.8

Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 

8.9

Veranstaltungen (insbesondere Outdoor-Veranstaltungen) sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

 

9. Verschwiegenheitspflicht

 

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers / Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren.

 

10. Haftung

 

10.1

Die Teilnahme am Flintencoaching erfolgt auf eigenes Risiko und ist nur unter Einhaltung entsprechender Sicherheitsvorschriften gestattet (Tragen von Gehörschutz, Schutzbrille und Kopfbedeckung). Dies gilt für Auftraggeber, Teilnehmer und Begleitpersonen während des gesamten Aufenthalts auf dem Schießstand.

 

10.2

Auftraggeber, Teilnehmer und Begleitpersonen verzichten gegenüber dem Veranstalter und dessen Erfüllungsgehilfen (Coach/Trainer/Seminarleiter/Betreuer) auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung stehen.

 

10.3

Im Fall von Beschädigung oder Zerstörung von mitgeführten fremden Sachen erklären sich Auftraggeber, Teilnehmer und Begleitpersonen einverstanden, den Schaden dritten Personen zu ersetzen und den Veranstalter sowie dessen Erfüllungsgehilfen (Coach/Trainer/Seminarleiter/Betreuer) freizustellen.

 

10.4

Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

 

10.5

Die Regelung des vorstehenden Absatzes (10.3) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

10.6

Der Veranstalter ist im Besitz einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (Name und Sitz des Versicherers: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin / Geltungsraum der Versicherung: Deutschland und Österreich / Deckungssumme: 3 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden).

 

11. Copyright / Bild- und Tonaufnahmen

 

11.1

Sämtliche Unterlagen und Informationen in Bild-, Ton- oder Schriftform, die vom Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen (Coach/Trainer/Seminarleiter/Betreuer) im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder veröffentlicht noch in sonstiger Weise verwertet werden.

 

11.2

Fotos, Videos und sonstige Mitschnitte, die während der Veranstaltung entstehen und Veranstaltungsinhalte zeigen, dienen ausschließlich für private Zwecke. Eine Weiterleitung und/oder Veröffentlichung in sozialen Medien ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter und ggf. unter Hinweis auf die Veranstaltung und den Veranstalter gestattet.

 

12. Einwilligung gemäß DSGVO zur Veröffentlichung von Fotos

 

12.1

Im Zusammenhang mit den Veranstaltungen des Veranstalters werden u.a. auch Personenfotos zum Zwecke der (werblichen) Außendarstellung des Veranstalters angefertigt und veröffentlicht. In der Regel erfolgt die Erstellung der Fotos durch den Veranstalter selbst, es können jedoch auch Dritte hiermit beauftragt werden.

 

12.2

Der Auftraggeber willigt durch Anerkennung dieser AGB und seine Teilnahme an der Veranstaltung darin ein, dass Fotos von ihm zu unter Ziffer 12.1 genannten Zwecken angefertigt, gespeichert und veröffentlicht werden. Hierbei umfasst die werbliche Außendarstellung insbesondere die Veröffentlichung zur Veranstaltungsbewerbung sowie zur Illustration der Veranstaltungsangebote und darf erfolgen

 

  • in Druckmedien des Veranstalters (bspw. Flyer, Werbebroschüren)
  • Weitergabe zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit an Agenturen, Redaktionen u.a.

 

12.3

 

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass diese Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Der Widerruf bewirkt eine Entfernung veröffentlichter Fotos aus dem Internetauftritt sowie eine nicht weitere Verwendung. Beim Einstellen in bestimmte Social-Media-Präsenzen (bspw. Facebook, Instagram) kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine vollständige Löschung nicht möglich ist.

 

12.4

Es gilt darüber hinaus die Datenschutzerklärung des Veranstalters, aus der sich weitere Rechte ergeben.

 

13. Gutscheine und Gutscheincodes

 

13.1

Über den Veranstalter erworbene bzw. im Rahmen von Aktionen ausgegebene Gutscheine sowie Gutscheincodes (nachfolgend: "Gutschein") können im Onlineshop des Veranstalters oder bei anderweitigem Vertragsschluss eingelöst werden.

 

13.2

Der Gutschein und eventuell vorhandene Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Unentgeltliche Aktionsgutscheine sind lediglich binnen des auf dem Gutschein aufgedruckten Aktionszeitraums und nur auf das dort benannte Sortiment einlösbar.

 

13.3

Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

 

13.4

Pro Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar.

 

13.5

Der Gutschein kann nur den Erwerb von Dienstleistungen und nicht für den Erwerb von weiteren Gutscheinen verwendet werden.

 

13.6

Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

 

13.7

Der Gutschein ist übertragbar. Der Veranstalter kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

 

14. Bonus-/Rabattaktionen

 

14.1

Werden Boni oder Rabatte gewährt, die an eine Buchung oder bestimmte Termine gebunden sind, so gelten diese nur für die jeweilige Buchung bzw. die jeweiligen Termine. Bei einer durch den Auftraggeber verursachten Stornierung oder Verschiebung von Terminen verfällt der Anspruch auf den Bonus/Rabatt.

 

14.2

Wird ein Bonus in Form eines Wurfscheiben- und/oder Patronen-Guthabens gewährt, so steht dieses Guthaben nur im Rahmen der an die Aktion gebundenen Termine zur Verfügung (Munition ausschließlich in Schrot Kal. 12). Ist während der Veranstaltung der tatsächliche Verbrauch an Wurfscheiben und/oder Patronen geringer als das Guthaben, erfolgt keine Barauszahlung oder Aushändigung von Restguthaben. Dieses verfällt mit Ende der Veranstaltung und ist nicht übertragbar.

 

14.3

Eine Kombination mit Vorteilen aus anderen Bonus-/Rabatt-Aktionen oder Gutscheinen ist nicht möglich.

 

15. Datenschutz

 

15.1

Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von dem Veranstalter auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von dem Veranstalter selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Weitere Informationen kann der Auftraggeber der Datenschutzerklärung des Veranstalters entnehmen.

 

15.2

Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Veranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs. Entsprechendes gilt im Rahmen einer zu erbringenden Dienstleistung.

 

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung

 

16.1

Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

16.2

Gerichtsstand ist Argenbühl soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

16.3

Verbraucher haben die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Auftraggeber unter ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Dort finden sich Informationen über die Online-Streitbeilegung und sie dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen resultieren.

 

16.4

Darüber hinaus ist der Veranstalter bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de

 

17. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

 

17.1

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, die einen Vertrag mit dem Veranstalter abschließt zu einem Zweck, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), steht ihm ein Widerrufsrecht zu.

 

17.2

Das Widerrufsrecht ist jedoch ausgeschlossen bei Verträgen zu Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (vgl. § 312g Abs. 2 Ziff. 9 BGB).

 

17.3

Widerrufsrecht

  • Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
  • Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (bei Dienstleistung) bzw. an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren (z.B. Gutschein) in Besitz genommen haben bzw. hat (bei Kauf).
  • Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Markus Gemeinder, Semmersteig 1, 88260 Argenbühl, E-Mail: info@gemeinder-coaching.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular (PDF zum Download) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  • Für Rückfragen stehen Ihnen die Telefonnummer +49 171 6444010 sowie die Messenger-Dienste von WhatsApp, Facebook und Instagram zur Verfügung.

17.4

Folgen des Widerrufs

  • Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
  • Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
  • Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.